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Bistum Essen sieht Urteil zu Schmerzensgeld als Bestätigung

Das Landgericht Essen hat eine Schmerzensgeldklage gegen das Bistum Essen abgewiesen – wegen bereits geleisteter kirchlicher Zahlungen. Gleichzeitig räumte das Bistum das schwere Leid Missbrauchsbetroffener ein.

Das Landgericht Essen hat am Freitag die Klage eines Missbrauchsbetroffenen gegen das Bistum Essen auf 300.000 Euro Schmerzensgeld abgewiesen. Begründung des Gerichts war unter anderem, dass zuvor bereits freiwillig gezahlte kirchliche Anerkennungsleistungen in Höhe von 45.000 Euro ausreichend seien. Das Bistum sieht das Urteil als Bestätigung für kirchliche Entschädigungsverfahren in Missbrauchsfällen.

Wie der Verwaltungschef der Diözese, Generalvikar Klaus Pfeffer, erklärte, ermöglicht es das kirchliche Verfahren zur Anerkennung des Leids den Betroffenen, ohne juristische Beweispflicht finanzielle Leistungen zu erhalten. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen, die über die Höhe der Zahlungen befindet, habe dabei den Anspruch, sich an gerichtlichen Entscheidungen zu orientieren. “Dies ist offenbar nach Auffassung des Landgerichts hier der Fall gewesen”, so Pfeffer.

Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene Wilfried Fesselmann geklagt. Er war im Jahr 1979 vom ehemaligen Priester H. sexuell missbraucht worden. Das Gericht sah die Schilderungen Fesselmanns als glaubwürdig an, wonach der Priester den damals Elfjährigen mit Alkohol gefügig gemacht und zum Oralverkehr überredet habe.

Im Urteil hatte das Landgericht entschieden, das Bistum müsse für die Taten des H. haften. Gleichzeitig wurde die Klage auf 300.000 Euro abgewiesen, da die bereits erbrachten Zahlungen ausreichten, auch mit Block auf psychische Spätfolgen.

Auch das Bistum sehe die Schilderungen Fesselmanns als glaubwürdig an. “Es bleibt unstrittig, dass dem Betroffenen als Kind großes Leid zugefügt wurde”, sagte Pfeffer. Im Verfahren habe das Bistum auf die Einrede der Verjährung der lange zurückliegenden Tat verzichtet und den Täter selbst als Zeugen benannt. Es sei wichtig gewesen, dass H. sich vor Gericht stellen musste, um erstmals öffentlich zuzugeben, Kindern und Jugendlichen Leid zugefügt zu haben. “Sein Auftritt vor Gericht war gleichwohl beschämend und ein erschreckendes Beispiel für das ganze Ausmaß der sexualisierten Gewalt, das Amtsträger der katholischen Kirche Kindern und Jugendlichen zugefügt haben”, so Pfeffer.