Mehrere Bistümer in Nordrhein-Westfalen sind gegen eine Untersagung von Segensfeiern für gleichgeschlechtliche Paare. Der Münsteraner Bischof Felix Genn werde keine Sanktionen gegen Seelsorger aussprechen, „die sich so verhalten, wie sie es aufgrund ihres seelsorglichen Auftrags und ihres Gewissens im Dienst an den Menschen für richtig halten“, erklärte das Bistum auf Anfrage der Rheinischen Post.
Im Erzbistum Köln war einem Pfarrer untersagt worden, solche Gottesdienste abzuhalten. Im März hatte die Synodalversammlung des katholischen Reformprozesses Synodaler Weg mehrheitlich empfohlen, dass es in der katholischen Kirche in Deutschland Segensfeiern für homosexuelle Paare geben soll. Zuvor sollten allerdings Handreichungen für solche Gottesdienste erarbeitet werden.
