Knapp vier Monate nach Freigabe des Cannabis-Konsums gibt es im Saarland bisher noch keinen Antrag auf einen Anbauverein. Dementsprechend seien bisher Antrage für einen sogenannten Cannabis-Club weder abgelehnt noch genehmigt worden, teilte das zuständige Verbraucherschutzministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Saarbrücken mit (Stand: 24. Juli). Auf einer eigenen Internetseite informiert das Ministerium mögliche Interessenten über die Voraussetzungen für einen Anbauverein.
Seit dem 1. April ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Seit dem 1. Juli können Anbauvereinigungen einen Antrag stellen, Cannabis gemeinschaftlich anzubauen und an Mitglieder des Vereins weiterzugeben. Die sogenannten Cannabis-Clubs müssen dabei unter anderem nachweisen, dass die geernteten Pflanzen einen bestimmten Grenzwert des Wirkstoffs THC (Tetrahydrocannabinol) nicht überschreiten. Die Abgabe an Minderjährige bleibt verboten.
Die behördlichen Kontrollen sind im Saarland ebenfalls dem Verbraucherschutzministerium zugeordnet. Wenn es einen Anbauverein gäbe, würden dort Kontrollen und Probenahmen einmal jährlich und darüber hinaus anlassbezogen stattfinden. Außerdem ist dem Ministerium zufolge geplant, sobald möglich, Statistiken über die Zahl der Anbauvereine, der Mitglieder, der Kontrollen, möglicher Verstöße und Sanktionen zu führen.