Die evangelische Kirche in Baden hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht begrüßt. Es räume den Kirchen die Freiheit ein, selbst über die Grundsätze ihrer Arbeit zu entscheiden.
Die evangelische Landesbischöfin in Baden, Heike Springhart, hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Arbeitsrecht der Kirchen begrüßt. “Ich empfinde die Entscheidung als starken Rückwind. Es ist eine Stärkung für Kirche und Diakonie, selbst über die Grundsätze ihrer Arbeit zu entscheiden”, sagte Springhart am Donnerstag bei einer Online-Pressekonferenz in Karlsruhe. Diese kirchliche Autonomie sei zentral für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Die Bischöfin wies Kritik zurück, wonach Arbeitssuchende nicht berücksichtigt werden könnten, eben weil sie keine Kirchenmitglieder sind. “Diskriminierung läge vor, wenn jemand aufgrund von Merkmalen ausgeschlossen wird, die für die Tätigkeit keine Rolle spielen.” Den Kirchen stehe es aber frei, für bestimmte Arbeitsbereiche die Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung einzufordern, sagte die Bischöfen. “Das ist dann eben Teil des Profils der Arbeitsstelle.”
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner am Vormittag veröffentlichten Entscheidung die Kirchen im Streit um ihr Arbeitsrecht gestärkt. Der Zweite Senat gab der Verfassungsbeschwerde der evangelischen Diakonie im Rechtsstreit mit der konfessionslosen Sozialpädagogin Vera Egenberger statt.
Das Verfassungsgericht konkretisiert seine Vorgaben für Stellenanforderung kirchlicher Arbeitgeber im Beschluss mit den Worten: “Je größer die Bedeutung der betroffenen Position für die religiöse Identität der Religionsgemeinschaft nach innen oder außen, desto mehr Gewicht besitzt der von der Kirche in Wahrnehmung ihres Selbstbestimmungsrechts vorgetragene Belang und ein daraus abgeleitetes Erfordernis der Kirchenmitgliedschaft.”