Mehr als zwei Drittel der rund 300 grob fehlerhaften Einbürgerungen durch eine frühere Mitarbeiterin der Ausländerbehörde des Landkreises Osnabrück hätten einem Zeitungsbericht zufolge nicht vorgenommen werden dürfen. Eine nachträgliche Untersuchung habe ergeben, dass die Kriterien für eine Vergabe der deutschen Staatsangehörigkeit weit überwiegend nicht erfüllt waren, sagte ein Sprecher des Landkreises auf Anfrage der Tageszeitung „Welt“ (online/Mittwoch). Demnach hätte die Einbürgerung nur in 70 Fällen vorgenommen werden können.
Die inzwischen gekündigte Sachbearbeiterin steht im Verdacht, seit Januar 2022 Einbürgerungen gegen Bestechungsgelder vorgenommen zu haben. Dabei soll die 33-Jährige soll rund 41.000 Euro unterschlagen haben. Die Osnabrücker Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Untreue, Vorteilsnahme und Bestechlichkeit.
Dem Bericht zufolge handelt es sich bei den rund 300 Eingebürgerten überwiegend um Syrer, „mehr als 250“ kommen nach Angaben des Landkreis-Sprechers aus dem Bürgerkriegsland. Auch 14 Iraker seien darunter.
Für eine Aberkennung der Staatsbürgerschaft gebe es wegen der „Besitzstandswahrung“ im Einbürgerungsrecht „hohe Hürden“, sagte der Sprecher. Die Einbürgerung rückgängig zu machen, sei wegen terroristischer Betätigung möglich, oder wenn hohe Bestechungsgelder nachgewiesen werden können. Dies sei bei der nachträglichen Prüfung der fälschlicherweise erteilten Einbürgerungen aber nicht der Fall gewesen.