Ein einheitliches Bezeichnungssystem für graduierte Pflegekräfte hat sich noch nicht durchgesetzt. Häufig wird unterschieden zwischen akademisierten Kräften mit speziellen Praxiskenntnissen für bestimmte Felder und solchen mit felderübergreifenden Kompetenzen. Der International Council of Nursing (ICN) definiert dabei die Standards „Clinical Nurse Specialist“ (CNS) für spezifische und „Advanced Nurses Practice“ (ANP) für übergreifende Aufgaben. Beide Standards beinhalten ein abgeschlossenes Masterstudium.
Aufgaben von CNS:
Sie sollen Wissen multiplizieren und andere Pflegekräfte coachen.
* Sie sollen Rahmenbedingungen so gestalten, dass sie einer guten Pflege förderlich sind.
Aufgaben von ANP:
Sie sollen eine therapeutische Beziehung und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen aufbauen können.
Sie sollen unterschiedliche wissenschaftliche Methoden einsetzen können.
* Sie sollen durch evidenzbasiertes pflegerisches Handeln Vorbildfunktionen einnehmen können.
Um Lücken in der Primärversorung zu schließen, wird der Einsatz sogenannter community health nurses (CHN) diskutiert. CHN sollen beispielsweise erweiterte, heilkundliche Kompetenzen haben, routinemäßig Medikamente oder Hilfsmittel verordnen, Krankheitsprävention leisten oder regionale Versorgungsstrukturen aufbauen. Für eine CHN-Tätigkeit soll der ANP-Ausbildungsstandard obligatorisch sein.