Das umstrittene „Trostfrauen“-Mahnmal in Berlin-Moabit muss vom jetzigen Standort entfernt werden. Ein Eilantrag des Korea-Verbandes auf eine weitere Duldung der Statue im öffentlichen Raum sei im Wesentlichen zurückgewiesen worden, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Dienstag mit. Die Verpflichtung des Bezirksamtes Mitte zur Entfernung der „Friedenstatue“ sei zu Recht ergangen. (VG 1 L 717/25)
Zur Begründung hieß es, der Antragsteller habe keinen Anspruch auf die hierfür erforderliche Sondernutzungsgenehmigung nach dem Berliner Straßengesetz. Das Bezirksamt habe die Grundsätze in gerichtlich nicht zu beanstandender Weise angewendet. Insbesondere gewährleiste die festgelegte zeitliche Grenze einer Höchstaufstelldauer von zwei Jahren, dass auch andere Kunstschaffende die Gelegenheit zur entsprechenden Nutzung des öffentlichen Straßenlandes erhielten.
Das vom Bezirk angedrohte Zwangsgeld für den Korea-Verband wurde vom Gericht zugleich zurückgewiesen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Das Mahnmal erinnert an die Verschleppung und Zwangsprostitution unzähliger koreanischer Frauen durch japanische Soldaten im Zweiten Weltkrieg. Das Bezirksamt Mitte hatte eine Entfernung der Statue zum 7. Oktober 2025 angeordnet. Andernfalls drohe eine Strafe in Höhe von 3.000 Euro. Als Ausweichstandort für die seit 2020 im Stadtteil Moabit stehende Statue „Ari“ wurde in rund 100 Metern Entfernung das Grundstück einer Wohnungsbaugenossenschaft angeboten.