Der Berliner Senat hat laut einer Gerichtsentscheidung das parlamentarische Fragerecht eines AfD-Abgeordneten verletzt. Der Senat habe nicht ausreichend begründen können, warum er die Frage des Abgeordneten nach den 20 häufigsten Vornamen bestimmter Tatverdächtiger nicht beantworten will, teilte der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch mit.
In seiner Anfrage habe sich der Abgeordnete nach den Vornamen von Berliner Messer-Straftätern im Jahr 2023 erkundigt, die eine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen (AZ: VerfGH 67/24). Der Berliner Senat müsse nun erneut über die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten entscheiden, hieß es.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes fiel nach eigenen Angaben mit fünf zu vier Stimmen knapp aus. Zwei Richterinnen und zwei Richter haben demnach ein Sondervotum verfasst, wonach die Erstellung und Herausgabe einer solchen Liste auch auf eine parlamentarische Anfrage hin diskriminierend und verfassungsrechtlich verboten ist.
Der Berliner Senat hatte die Fragen des Abgeordneten weitgehend beantwortet, lehnte aber die Veröffentlichung der Vornamen im Wesentlichen unter Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Tatverdächtigen ab. Zur Begründung hieß es, es bestehe ein hohes Risiko der Identifizierbarkeit einzelner Tatverdächtiger, einschließlich des Risikos von Fehlidentifizierungen.
Dieser Begründung folgte der Verfassungsgerichtshof nicht. Die Annahme eines relevanten Identifizierungsrisikos für konkrete Einzelpersonen erschien ihm in diesem Fall nicht plausibel, wie es hieß.