Kurz vor einer geplanten Anhörung zu einem Gesetzentwurf für eine Liberalisierung der Abtreibungsregeln reißt die Kritik daran nicht ab. Die katholischen Bischöfe bemängelten, dass der Entwurf den Schutz des ungeborenen Kindes deutlich zurücknehme. Auch der von katholischen Laien gegründete Verein Donum vitae sieht eine "entscheidende" Abschwächung des Schutzes des ungeborenen Lebens. Die Anhörung soll am Montag im Rechtsausschuss stattfinden. Zu einer Abstimmung vor der Bundestagswahl dürfte es nicht mehr kommen.
"Der vorgelegte Gesetzentwurf betont zu Recht die grundrechtliche Stellung der Frau", heißt es in der Stellungnahme des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing. Das Leben des Ungeborenen könne ohne die Mutter nicht geschützt werden, dürfe aber nicht ignoriert werden. Der Gesetzentwurf verhalte sich zu der grundrechtlichen Position des Kindes aber nicht ausdrücklich. "Stattdessen werden das vollgültige Lebensrecht des Kindes von Anfang an und die ihm zukommende Menschenwürde infrage gestellt."
Abtreibung: Bischöfe kritisieren geplanten Gesetzentwurf
Die Bischöfe sehen eine "eklatante Gefahr, dass bei Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs ein abgestuftes Konzept der Schutzwürdigkeit menschlichen Lebens in die Gesetzgebung Eingang fände". Das wäre aus ihrer Sicht ein hoch problematischer verfassungsrechtlicher Paradigmenwechsel mit Auswirkungen auf andere Rechtsbereiche. "Die mit unserem Grundgesetz verbundene und damit auch die Gesetzgebung und die Rechtsprechung bestimmende Ethik des menschlichen Lebens würde dadurch in höchst bedenklicher Weise umgestürzt." Außerdem wird kritisiert, dass eine Verortung im Strafrecht nahezu vollständig aufgegeben würde. Die Beratung der Schwangeren dürfte sich nicht mehr daran orientieren, zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen. Auch entfiele die dreitägige Wartefrist zwischen Beratung und Abtreibung."Der vorliegende Gesetzentwurf nimmt einen grundlegenden Paradigmenwechsel hin zu einem abgestuften Lebensschutzkonzept vor", heißt es in einem Brief, der vom Bundesvorsitzenden von Donum vitae, Olaf Tyllack, unterzeichnet ist. Das geltende Schutz- und Beratungskonzept habe sich bewährt und werde seit Jahrzehnten als tragfähiges Verfahren in der Gesellschaft breit akzeptiert. "Es trägt dem Recht der ungewollt Schwangeren, eine freie und zugleich verantwortliche, informierte und gewissenhafte Entscheidung zu treffen ebenso Rechnung wie dem Recht des Ungeborenen auf Schutz seiner Menschenwürde und seines Lebens", so Tyllack. Zugleich verpflichte es schon jetzt den Staat, für Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entschieden, eine gute und ausreichende medizinische Versorgung zu gewährleisten.Sieh dir diesen Beitrag auf Instagram an
