Behindertenrat Mittelfranken kritisiert Einschränkung bei Fahrdienst

18,7 Millionen Euro hat der Bezirk Mittelfranken laut eigenen Angaben im vergangenen Jahr für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung ausgegeben - mehr als alle anderen sechs bayerischen Bezirke zusammen. Was auf den ersten Blick nach einer Vorreiterrolle in Sachen Inklusion aussieht, will der Bezirkstag zum 1. März abschaffen. Laut Mitteilung ist in seiner Sitzung am Donnerstag mit großer Mehrheit eine Änderung der Richtlinien zur Zugangsberechtigung beschlossen worden. Das Ziel: Weniger Menschen sollen einen Anspruch auf die Fahrdienste haben.

„Unsere Argumente, die wir von Anfang an eingebracht haben, wurden nicht berücksichtigt und gar nicht gehört“, monierte Angelika Feisthammel, erste Vorsitzende des Mittelfränkischen Behindertenrats, am Freitag im Gespräch mit dem Evangelischen Pressedienst (epd). Zu mehreren Terminen im vergangenen Jahr war der Behindertenrat eingeladen. „Man argumentiert nicht so, dass das Bundesteilhabegesetz hier gut und für die Menschen zielführend umgesetzt wird, sondern es ist eine reine Kostenrechnung“, zeigte sich Feisthammel enttäuscht.

Im Jahr 2024 waren laut dem Bezirk 4.987 Menschen in Mittelfranken zur Teilnahme am Fahrdienst berechtigt. Laut Richtlinie des Bezirks gehören dazu unter anderem Menschen mit Schwerbehindertenausweis und dem Merkzeichen „aG“, das für eine außergewöhnliche Gehbehinderung steht. Aber auch Menschen mit geistiger Behinderung mit dem Merkzeichen „G“ (gehbehindert) im Ausweis können das Angebot nutzen. Derzeit sei laut Feisthammel beispielsweise im Gespräch, diese Berechtigung zu streichen.

Der Eintrag „G“ umfasse auch Menschen, die im öffentlichen Raum starke Orientierungsschwierigkeiten haben. „Für diese Menschen ist die Teilnahme am öffentlichen Leben viel leichter, wenn sie zum Beispiel vor ihrer Einrichtung der Lebenshilfe direkt in ein Taxi steigen und vor ihrem Tanzworkshop oder anderem Freizeitangebot wieder aussteigen können“, so die Behindertenratsvorsitzende. Könnten diese Menschen das Angebot nicht mehr nutzen, würde es ihnen das Leben deutlich schwerer machen.

Der Bezirkstag argumentiert, dass in Mittelfranken nur 14 Prozent der gesamten bayerischen Bevölkerung lebe, aber 46 Prozent der bayerischen Mobilitätshilfe-Nutzer. „Das ist sicherlich auch darauf zurückzuführen, dass es hier viele Einrichtungen gibt, wie Regens Wagner, die Rummelsberger oder Diakoneo“, sagte Feisthammel dem epd. Deshalb wolle sie das Argument der überproportionalen Belastung nicht gelten lassen.

Bereits während der Coronazeit habe man außerdem einen großen Einschnitt hinnehmen müssen. Damals sei laut Feisthammel die bewilligte Gesamtjahresstrecke von 6.000 auf maximal 2.600 Kilometer gekürzt worden. „Wenn man das auf den Monat runterrechnet, ist das nicht viel. Diese Reduzierung haben wir damals zähneknirschend hingenommen.“ Dass jetzt eine erneute Einschränkung kommen soll, gehe dem Behindertenrat zu weit.

Leistungen zur Mobilität erhalten Personen, denen die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel aufgrund der Art und Schwere ihrer Behinderung nicht zumutbar ist. So soll schwerbehinderten Menschen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. In Anspruch genommen werden kann das Angebot für Freizeit-Fahrten, zum Beispiel zu Kulturveranstaltungen oder zum Einkaufen. Ausgeschlossen sind Fahrten zur Arbeit, Tagespflege oder zu medizinischen Einrichtungen. Die Formulierung der bisherigen Zugangsberechtigung geht laut Bezirkstag in mehrfacher Hinsicht über die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen hinaus. Dies soll nun korrigiert werden. (0313/30.01.2026)

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