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Behindertenrat dringt auf Reform des Gleichstellungsgesetzes

Für Menschen mit Behinderungen gilt die freie Arztwahl nur sehr bedingt. Gibt es etwa keinen Fahrstuhl in die Praxis, muss ein Rollstuhlfahrer auf andere Ärzte ausweichen. Das muss sich ändern, meint der Behindertenrat.

Der Deutsche Behindertenrat dringt auf eine weitere Reform beim Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Einschränkungen. Die Regierung müsse Menschen mit Behinderungen eine gleichwertige Teilhabe zusichern und etwa Arztpraxen verpflichten, einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen, erklärte der Behindertenrat am Dienstag in Berlin. Ähnliches müsse etwa für Kinos gelten. SPD, Grüne und FDP hatten sich auf eine solche Reform in ihrem Koalitionsvertrag verständigt.

Der Behindertenrat erklärte, es gebe im Sozialministerium längst einen Entwurf für eine solche Reform. Regierungsintern werde das Vorhaben aber offenbar weiter blockiert. Die Reform müsse zügig auf den Weg gebracht werden, um den rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen. Von Barrierefreiheit profitiere die gesamte Gesellschaft. Die Abschaffung baulicher, kommunikativer und digitaler Hindernisse helfe auch älteren Menschen, Kindern, Eltern und allen, die zeitweise in ihrer Mobilität eingeschränkt seien.