In Baden-Württemberg sind alle 44 Stellen für kommunale Behindertenbeauftragte in den Stadt- und Landkreisen besetzt. Ein Großteil der Beauftragten arbeitet hauptamtlich, während acht Kreise die Aufgabe ehrenamtlich vergeben haben, geht aus einer am Freitag veröffentlichten Stellungnahme des Sozialministeriums auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor.
Die Entscheidung, ob die Position hauptamtlich oder ehrenamtlich ausgestaltet wird, treffen die Kreise den Angaben zufolge selbst. Das Land unterstützt diese Entscheidung finanziell: Für hauptamtliche Beauftragte stellt es jährlich 72.000 Euro zur Verfügung, für ehrenamtliche 36.000 Euro.
Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Behindertenbeauftragten weist jedoch auf die Belastung hin. Die vielfältigen Herausforderungen sei schon für Hauptamtliche schwer abzudecken. In den acht Kreisen mit ehrenamtlichen Beauftragten könnten die Aufgaben daher nur „in einem geringeren Umfang wahrgenommen werden“.
Laut Gesetz sind die Beauftragten dazu da, die Belange von Menschen mit Behinderung in kommunale Entscheidungsprozesse einzubringen und als Ombudspersonen zu fungieren. Sie müssen bei allen Vorhaben, die die Interessen dieser Gruppe berühren, frühzeitig beteiligt werden. (1478/20.06.2025)