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Beauftragter fordert konsequente Abschiebungen bei Antisemitismus

Bestehendes Recht müsse durchgesetzt werden, fordert Felix Klein. Das müsse auch in Fällen von Judenhass passieren. Wie aus seiner Sicht zudem mit Doppelstaatlern umgegangen werden sollte.

Wer keinen deutschen Pass hat, aber aus antisemitischer Motivation heraus eine Straftat begeht, muss nach Worten des Beauftragten der Bundesregierung gegen Antisemitismus konsequent abgeschoben werden. “Wir haben im deutschen Ausländerrecht längst die rechtliche Möglichkeit, Menschen, die durch antisemitische Taten auffallen, auch auszuweisen – und diese Möglichkeit sollte, wo sie gegeben ist, konsequenter genutzt werden”, sagte Klein im Interview der “Welt am Sonntag”. “Das ist kein Wunsch nach Willkür, sondern Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats.”

Wer in Deutschland lebe und die Grundwerte des hiesigen Gemeinwesens, etwa die “unbedingte Achtung jüdischen Lebens”, offen missachte oder bekämpfe, stelle sich “außerhalb dieses Konsenses”. Allerdings müsse ein solcher Schritt rechtsstaatlich einwandfrei erfolgen, betonte der Jurist. “Eine bloße polizeiliche Ermittlung oder ein Anfangsverdacht reicht nicht aus. Aber wenn ein Gericht festgestellt hat, dass jemand aus antisemitischer Motivation gehandelt hat – sei es durch Gewalt gegen Jüdinnen und Juden, durch Anschläge auf Synagogen oder durch Hetze -, dann sollte er das Land verlassen müssen.”

Auf die Frage, ob Doppelstaatlern die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden sollte, wenn sie aus antisemitischer Gesinnung heraus grobe Straftaten begangen hätten, sagte Klein, dies sei ein schwerwiegender Schritt, der genau geprüft werden müsse. “Aber wer sich bei der Einbürgerung bewusst falsch erklärt hat oder sich nachweislich gegen die Werte des Grundgesetzes stellt, der hat dieses Privileg verwirkt.” Die deutsche Staatsangehörigkeit sei kein reiner Verwaltungsakt, sondern ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Ordnung. “Und Antisemitismus steht dazu in fundamentalem Widerspruch.”