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Beauftragte: Zu wenig Schutz vor Diskriminierung durch den Staat

Die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, fordert einen besseren Schutz vor Diskriminierung durch staatliche Stellen. Wer sich beispielsweise auf dem Bürgeramt, im Kontakt mit der Polizei oder an der Universität unfair behandelt fühle, habe kaum Möglichkeiten, dagegen vorzugehen, sagte Ataman am Dienstag in Berlin. Dabei sei die Zahl der Beschwerden in diesem Zusammenhang stark gestiegen.

Ataman bezog sich darauf, dass das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) lediglich Situationen am Arbeitsplatz sowie bei der Nutzung von privaten Dienstleistungen und Gütern regelt. Der Kontakt mit staatlichen Stellen ist nicht erfasst. Dort greift zwar Artikel drei des Grundgesetzes, wonach die Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Abstammung und weiteren Merkmalen verboten ist. Aber das Grundgesetz „bietet keine konkrete Möglichkeit, sich gegen eine Diskriminierung zu wehren“, sagte Ataman: „Ich finde es falsch, dass Menschen im Restaurant besser vor Diskriminierung geschützt sind als auf dem Amt.“

In einer Telefonumfrage im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die Ataman leitet, gaben 19 Prozent der Befragten an, sie seien bei einer Behörde oder einem Amt schon einmal schlechter behandelt worden, etwa wegen ihres Geschlechts oder Alters. Neun Prozent stuften ihre Erfahrung als Diskriminierung ein. Bei Menschen mit Migrationsgeschichte oder Behinderungen waren die Quoten jeweils deutlich höher. Laut Ataman verdoppelte sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle, bei denen es um Benachteiligung durch staatliche Stellen ging.

Ataman forderte eine Ausweitung des AGG auf staatliche Stellen in Bundeszuständigkeit wie die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche Rentenversicherung und die Bundespolizei. In Ländern wie Frankreich, Österreich und den Niederlanden gebe es solche Regelungen bereits. Außerdem sollten alle Bundesländer Antidiskriminierungsgesetze verabschieden, um die Bereiche in Länderzuständigkeit abzudecken, beispielsweise Bildungseinrichtungen. Bisher gibt es so ein Gesetz nur im Land Berlin.