Wenn nicht gehandelt wird, steht der Fonds für die Opfer von sexuellem Missbrauch vor dem Aus. Das darf nicht passieren, so die unabhängige Beauftragte Kerstin Claus.
Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, hat ein Nachfolgemodell für den Fonds für die Opfer von sexueller Gewalt gefordert. Es müsse nahtlos an den bisherigen Fonds und seine Leistungen anschließen, erklärte Claus am Freitag in Berlin. Sie appellierte an Union und SPD, dies entsprechend im Koalitionsvertrag zu vereinbaren. Die Bundesregierung richtete den Fonds vor zwölf Jahren ein. Nach derzeitigem Stand läuft er 2028 aus. Anträge können laut Bundesfamilienministerium nur noch im laufenden Jahr bewilligt werden.
Betroffene können über den Fonds Hilfen beantragen, die über Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen oder andere Unterstützungen hinausgehen. Beantragt werden können Sachleistungen in Höhe von bis zu 10.000 Euro und bei einem Mehrbedarf durch eine Behinderung bis zu 15.000 Euro.
Der Bundesrechnungshof kritisierte im vergangenen April jedoch die Ausgestaltung des Fonds und drängte darauf, ihn auf bestimmte Vorgaben wie eine zeitliche Befristung der Hilfen anzupassen. Eine entsprechende Änderung erfolgte zu Jahresbeginn. Dazu gehört auch, dass Betroffene bei beantragten Leistungen zunächst Geld vorstrecken müssen. Betroffenenvertretungen und Fachberatungsstellen hatten die Änderungen scharf kritisiert.
Claus erklärte weiter, es sei Aufgabe des Staates, Kinder und Jugendliche zu schützen und Verantwortung zu übernehmen, wenn dieser Schutz in der Vergangenheit nicht ausreichend gewährleistet worden sei. Dass sich der Staat jetzt fast geräuschlos aus der Verantwortung stehle, sei ein desaströses Signal für Betroffene und ein Armutszeugnis für die Politik. Seit vergangenem Jahr sei bekannt, dass der Fonds so nicht weitergeführt werden könne. Trotzdem habe keine Seite darüber nachgedacht, wie diese Lücke nahtlos geschlossen werden könne. Claus bemängelte ferner, dass das Familienministerium erst seit zwei Tagen auf seiner Website über die veränderten Regeln für den Fonds informiere.