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Bayern nimmt AfD in Verzeichnis extremistischer Organisationen auf

Die bayerische Staatsregierung hat die AfD am Dienstag in das „Verzeichnis extremistischer und extremistisch beeinflusster Organisationen“ aufgenommen. Anhand dieses Verzeichnisses werde die Verfassungstreue von Bewerbern für den öffentlichen Dienst überprüft, sagte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach der Sitzung des Ministerrates in München. „Wir wollen nicht, dass jemand, der nicht auf dem Boden der Verfassung steht, im Staatsdienst landet“, sagte Herrmann weiter.

Bewerber für den öffentlichen Dienst müssen den Angaben zufolge insbesondere die Frage beantworten, ob sie Mitglied in einer der über 200 im Verzeichnis aufgeführten Organisation waren oder sind oder eine solche unterstützt haben oder noch unterstützen. Eine bloße Mitgliedschaft in der AfD führe nicht automatisch zu einer Ablehnung, die Verfassungstreue werde in jedem Einzelfall konkret überprüft, sagte der Staatskanzleiminister.

Die Aufnahme der AfD in das Verzeichnis erfolgte auf Vorschlag des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann (CSU) und sei „zum aktuellen Zeitpunkt geboten“, sagte der Innenminister laut Mitteilung. Dies stütze sich in erster Linie auf Erkenntnisse des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz, das die AfD seit Sommer 2022 beobachte, um aufzuklären, ob sie als Gesamtpartei von einer verfassungsfeindlichen Grundtendenz beherrscht werde. Derzeit sei laut den Verfassungsschützern weder ein Rückgang der rechtsextremistischen Äußerungen und Tätigkeiten in der AfD zu erkennen, noch zu erwarten, dass sich die gemäßigteren Strömungen innerhalb der Gesamtpartei in absehbarer Zeit durchsetzen, hieß es weiter.

„Daher ist es erforderlich, die AfD in das Verzeichnis extremistischer oder extremistisch beeinflusster Organisationen aufzunehmen und bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst, die Mitglied der AfD sind, genau hinzuschauen“, erläuterte der Innenminister. „Lehrer, Polizisten oder Richter haben eine große Verantwortung für unseren Staat und müssen daher auch Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.“ Dies gelte auch für alle anderen Beamtinnen und Beamten sowie Beschäftigen im öffentlichen Dienst. (2055/24.06.2025)