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Bauer aus Peru scheitert mit Klima-Klage gegen Energiekonzern RWE

Vor Gericht endgültig gescheitert: Das OLG Hamm hat die Klage eines peruanischen Bauern gegen RWE wegen Klimafolgen abgewiesen. Dennoch erkennt das Urteil eine mögliche Mitverantwortung an.

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat die Klage eines peruanischen Bauern gegen den Energiekonzern RWE zurückgewiesen. Die Beweisaufnahme habe keine konkrete Gefahr für sein Grundstück durch CO2-Ausstoß der RWE-Kraftwerke ergeben, heißt es in dem am Donnerstag verkündeten Urteil.

Der Landwirt Saul Lliuya forderte von dem Konzern, sich an den Kosten für Schutzmaßnahmen an seinem Haus zu beteiligen. Es liegt in Huaraz in den Anden, 450 Kilometer nördlich der Hauptstadt Lima. Das Gelände sei durch das Wasser eines tauenden Gletschers bedroht. Dafür sei der Energiekonzern mitverantwortlich, der 0,47 Prozent der weltweiten Treibhausgase ausstoße. Entsprechend diesem Anteil verlangte der Bauer eine Entschädigung.

Laut OLG liegt die Wahrscheinlichkeit, dass Wasser des Gletschersees das Haus des Klägers innerhalb der nächsten 30 Jahre erreicht, bei nur etwa einem Prozent. Dies sei zu gering. Hinzu komme, dass im Falle eines solchen Ereignisses die Folgen für das Haus des Klägers laut der befragten Sachverständigen kaum ins Gewicht fielen. Die Fließgeschwindigkeit und die nur wenige Zentimeter hohe Flutwelle könnte nicht die Konstruktion des Gebäudes gefährden.

Der Vorsitzende Richter Rolf Meyer machte aber auch deutlich, dass dem Bauer im Falle einer tatsächlichen Beeinträchtigung Schadensersatz zustünde. Der Energiekonzern müsste dann entsprechend seinem Emissionsanteil für Schutzmaßnahmen aufkommen. Allein die große Entfernung zwischen den RWE-Kraftwerken und dem Wohnort des Klägers in Peru sei kein ausreichender Grund, die Klage als unbegründet einzustufen. Auch könne sich RWE nicht auf seinen nach deutschen Gesetzen bestehenden Versorgungsauftrag berufen, um eine Duldung von Beeinträchtigungen des Eigentums des in Peru lebenden Klägers zu rechtfertigen.

Nachdem das Landgericht Essen die Klage des Bauern 2016 abgewiesen hatte, befasste sich das Oberlandesgericht in zweiter Instanz mit dessen Schadensersatzklage. Es ordnete in dem Zivilrechtsstreit eine Beweisaufnahme an, wogegen RWE sich erfolglos wehrte. Im Mai 2022 gab es eine mehrtägige Ortsbesichtigung in Peru und im März 2025 eine zweitägige Anhörung von Sachverständigen in Hamm. Das nun getroffene Urteil ist rechtskräftig, eine Revision ließ das OLG nicht zu.