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Ausnahmeregeln für Kinder bei elektronischer Patientenakte

Die elektronische Patientenakte soll noch im April an den bundesweiten Start gehen. Doch gerade bei Kinder gab es Unstimmigkeiten. Nun haben sich Ministerium und Fachverbände geeinigt.

Für medizinische Daten von Kindern und Jugendlichen sollen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) Sonderregeln gelten. Das Bundesgesundheitsministerium und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte haben sich laut Medienberichten vom Mittwoch in der Frage geeinigt.

Demnach ist ein Arzt oder Psychotherapeut, der Patienten unter 15 Jahren behandelt, nicht verpflichtet, Daten in die ePA zu übermitteln, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen. Dies könne etwa die Verschreibung der Pille sein. Auch bei einer möglichen Kindeswohl-Gefährdung durch die Eltern darf der Arzt sich gegen das Übermitteln der Daten entscheiden. Eine entsprechende Richtlinie soll rückwirkend zum 1. April in Kraft treten.

Der Berufsverband der Vertragspsychotherapeuten begrüßte die Einigung. Besonders bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei anderen besonders schutzbedürftigen Patientengruppen, müssten medizinische und psychotherapeutische Entscheidungen weiterhin in fachlicher Verantwortung und mit größtmöglicher Sensibilität getroffen werden können.

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat den bundesweiten Start der elektronischen Patientenakte für den 29. April angekündigt. Ab Oktober wird sie für die Leistungserbringenden, also Arztpraxen und Kliniken, verpflichtend.