Ausländischer Arbeiter ohne Erlaubnis: Firma muss Abschiebung zahlen

Ein Bauunternehmer muss die Kosten für die Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen zahlen, der auf einer Baustelle der Firma gearbeitet hat. Das Verwaltungsgericht Koblenz gab in seinem am Montag veröffentlichten Urteil dem Landkreis Bad Kreuznach recht und wies die Klage des Unternehmers gegen die Kostenforderungen ab (AZ: 1 K 859/23.KO). Ein Antrag auf Zulassung der Berufung ist möglich.

Der beschäftigte Albaner, der keine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besaß, war im Rahmen einer Zollkontrolle im März vergangenen Jahres auf der Baustelle entdeckt, in Abschiebehaft genommen und schließlich im darauffolgenden Monat nach Albanien abgeschoben worden. Die Abschiebungskosten in Höhe von insgesamt knapp 5.850 Euro stellte der zuständige Landkreis dem Unternehmer in Rechnung. Dieser erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren dagegen Klage.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger hafte aufgrund der Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes für die Kosten der Abschiebung, weil die Ausübung der Erwerbstätigkeit des Albaners nicht erlaubt gewesen sei, begründeten die Koblenzer Richter ihr Urteil. Der Kläger müsse auch die Kosten der Abschiebungshaft zahlen, da die angeordnete Sicherungshaft rechtmäßig gewesen sei. Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der Albaner nach Ablauf der Ausreisefrist stationär habe behandelt werden müssen. Der Albaner sei unerlaubt nach Deutschland eingereist und bereits deshalb vollziehbar ausreisepflichtig gewesen.

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