Zu Beginn der Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht Münster über die Einstufung der AfD als „extremistischer Verdachtsfall“ ist die Partei mit mehreren Anträgen gescheitert. Der Senat lehnte unter anderem einen Antrag gegen die Besetzung des Senats ab. Der Antrag sei rechtsmissbräuchlich gestellt und lasse keinen Ablehnungsgrund erkennen, hieß es. Auch ein Antrag auf Vertagung der Verhandlung wurde vom Gericht abgelehnt.
Außerdem wies das Gericht einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Es sei nicht zu erkennen, warum eine öffentliche Bekanntgabe der Fakten die öffentliche Sicherheit gefährden solle, begründete der Senat die Entscheidung.
