Die AfD hat das Verfahren über ihre Einstufung als rechtsextremer Verdachtsfall vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auch am zweiten Verhandlungstag durch zahlreiche Anträge verzögert. Am Mittwochnachmittag kam noch immer keine Verhandlung über Inhalte zustande, auch ein Urteil war deshalb zunächst nicht absehbar. Über ihren Anwalt beantragte die Partei unter anderem einen Ausschluss der Öffentlichkeit und stellte zahlreiche Beweisanträge. Ein Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter wurde vom Senat am Nachmittag als „rechtsmissbräuchlich“ und vollkommen unberechtigt verworfen und abgelehnt.
Seit Dienstagmorgen befasste sich das Oberverwaltungsgericht mit der Frage, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die gesamte AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Zudem geht es um die Verdachtsfall-Einstufung des sogenannten „Flügels“ und der Jugendorganisation „Junge Alternative“. Im Jahr 2022 hatte das Verwaltungsgericht Köln diese Einstufung als rechtmäßig bestätigt. Die AfD ging gegen das Urteil in Berufung. Darüber verhandelt nun das Oberverwaltungsgericht.
