Mehr Zeit für die umstrittene Krankenhausreform:
Ein zentraler Aspekt der Krankenhausreform soll sich verschieben. Die Bundesländer sollen für die Umsetzung der Reform deutlich mehr Zeit erhalten, bestätigte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) nach einem Bericht des “Deutschen Ärzteblattes”.
Die Zuweisung der neuen geplanten Leistungsgruppen an die Kliniken könnte erst um rund ein Jahr später erfolgen, heißt es. Die Länder fordern im Vorfeld des Bund-Länder-Treffens am kommenden Donnerstag zudem einige Änderungen der Reform. Hintergrund der Fristverschiebung ist die vorgesehene Regelung im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung, die Übergangsphase der geplanten Vorhaltefinanzierung verlängern zu wollen. Die Vorhaltevergütung soll erst ab dem Jahr 2030 und nicht wie bislang vorgesehen ab 2029 ihre volle Wirksamkeit erzielen.
Im Rahmen der Reform wird das Spektrum der medizinischen Leistungen der Krankenhäuser in 61 Leistungsgruppen abgebildet, darunter die Allgemeine Innere Medizin, Intensivmedizin, Komplexe Nephrologie, Kinder- und Jugendchirurgie oder Spezielle Traumatologie. Diese Leistungsgruppen werden bundeseinheitlich definiert und mit Mindestqualitätsanforderungen hinterlegt. Krankenhäuser, die eine bestimmte Leistungsgruppe zugewiesen bekommen, müssen eine Mindestzahl an Behandlungsfällen, ausreichend Personal und Technik für diese Behandlung vorweisen können. Ziel ist eine Spezialisierung; Krankenhäuser sollen nicht mehr jede Behandlung anbieten dürfen.
Die Vorhaltefinanzierung ist eine der zentralen Stellschrauben der geplanten Krankenhausreform und zugleich einer der größten Streitpunkte. Die Krankenhäuser sollen nicht allein nach der Zahl der behandelten Fälle bezahlt werden, sondern auch Geld für das Bereitstellen von Personal und medizinischer Ausstattung erhalten. Damit sollen wirtschaftlicher Druck von den Krankenhäusern genommen und unnötige Behandlungen vermieden werden.