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ADFC zeichnet OLG Düsseldorf als fahrradfreundlichen Arbeitgeber aus

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub Nordrhein-Westfalen (ADFC NRW) hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf als fahrradfreundlichen Arbeitgeber ausgezeichnet und ihm dafür die höchste Auszeichnungsstufe – das Gold-Zertifikat – verliehen. Damit sei das OLG Düsseldorf das bundesweit erste Gericht, das als Arbeitgeber für seine Fahrradförderung ausgezeichnet wurde, teilte der ADFC NRW am Freitag mit.

Mit seiner Fahrradförderung leiste das Gericht einen Beitrag zur Umsetzung des landesweiten Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetzes. „Das Oberlandesgericht Düsseldorf trägt mit seinem Engagement für nachhaltige Mobilität und die Förderung fahrradfreundlicher Arbeitsbedingungen seinen Teil dazu bei, dass dieses Ziel Realität wird“, erklärte Marc Zietan vom NRW-Landesvorstand des ADFC.

Positiv bewertet wurden demnach vor allem sichere, wettergeschützte und barrierefreie Stellplätze für die Räder, großzügige Umkleidekabinen mit Duschen, die Anschaffung von Diensträdern und eines E-Bikes mit Wallbox sowie ein Fahrradkoordinator, der in der Institution für das Thema wirbt. Zudem nähmen Mitarbeitende des Oberlandesgerichts seit mehreren Jahren an der nachhaltigen Mobilitätskampagne „Stadtradeln“ mit einem eigenen Team teil.