Mit einer Podiumsdiskussion begeht die sächsische Härtefallkommission am 5. Juni ihr 20-jähriges Bestehen. Erwartet werden dazu unter anderem der Leipziger Rechtswissenschaftler Johannes Eichenhofer und die Migrationsforscherin Birgit Glorius, wie die Kommission am Dienstag in Dresden mitteilte.
Themen der Diskussion sind die Notwendigkeit und Besetzung der Kommission sowie das Thema humanitäre Härte. Eingeladen dazu haben die sächsische Landeszentrale für politische Bildung und der Ausländerbeauftragte und Vorsitzende der sächsischen Härtefallkommission, Geert Mackenroth (CDU).
Auf Bitten der Kommission können Ausländerinnen und Ausländer in Sachsen trotz vollziehbarer Ausreisepflicht eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären oder persönlichen Gründen erhalten. Seit 2005 befasste sich die Härtefallkommission laut eigenen Angaben mit insgesamt 675 Fällen. Bei 433 Anträgen sprachen sich die Kommissionsmitglieder für ein Härtefallersuchen aus.
Die jeweiligen sächsischen Innenminister ordneten in den 20 Jahren insgesamt 398 Aufenthalte an, 25 Härtefallersuchen lehnten sie ab. Die aktuellen Hauptherkunftsländer der Antragsteller sind Venezuela, Georgien und der Irak.
Der Direktor der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, Roland Löffler, erklärte: „Die Arbeit der Härtefallkommission ermöglichte in Einzelfällen aus humanitären Gründen ein Bleiberecht.“ Dennoch stelle sich die Frage, „ob solche Kommissionen wirklich zu einem modernen Rechtsstaat passen, der auf formale Verfahren Wert legt und Sonderregelungen vermeiden will“.