Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Nord hat davor gewarnt, die Sonntagsöffnung von Geschäften in Badeorten von Mecklenburg-Vorpommern zu erweitern. Ver.di nehme mit Erstaunen ein geplantes Vorhaben der Landesregierung zur Kenntnis, das die Bäderregelung in MV zum Nachteil von Arbeitnehmenden verschlechtern solle, teilte die Gewerkschaft am Dienstag in Kiel mit. Dieses Ansinnen sei bereits in mehreren Gesprächsrunden abgelehnt worden, da die bestehende Regelung einen Kompromiss darstelle, der schon heute kaum noch dem Regel-Ausnahme-Tatbestand Rechnung trage, hieß es.
Die Gewerkschaft kündigte an, dass eine einseitige Veränderung eine juristische Überprüfung zur Folge haben werde. Die Rechtsprechung habe sich deutlich in Richtung Schutz der Interessen von Arbeitnehmenden verändert, hieß es. Das Sonntagsarbeitsverbot und das daraus resultierende Sonntagsöffnungsverbot seien grundrechtlich geschützt.
„Warum gerade eine rot-rote Landesregierung hier Arbeitsbedingungen verschlechtern will, ist in Anbetracht von guter Arbeit, die sich die Landesregierung auf die Fahne geschrieben hat, nicht nachvollziehbar. Die Ausnahmeregelung vom Sonntagsarbeitsverbot ist dafür gedacht, Touristen mit dem alltäglichen Bedarf bei einer Wochenendanreise zu versorgen, nicht um Gewinne zu Lasten der Beschäftigten maximieren“, sagte Susanne Schöttke, Landesleiterin von ver.di Nord, laut Mitteilung.
Zudem sei der Verweis auf die Bäderregelung in Schleswig-Holstein aus Sicht von ver.di Nord sehr gewagt, hieß es. Größere Städte wie Wismar würden dann aus der Regelung fallen müssen. „Rosinenpickerei ist ein gefährliches Feld für die Landesregierung. In anderen Bundesländern gibt es keine oder aber noch geringer wirkende Ausnahmeregelungen. Die Argumentation entlarvt doch die tatsächlichen Absichten, nämlich die Bäderregelung als Wettbewerbsinstrument zu sehen. Das kann sehr schnell zu einem Bumerang werden“, sagte Schöttke weiter.
Der gefundene Kompromiss sei nach einer derben Niederlage der Landesregierung vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald zu Stande gekommen, erklärte ver.di. Wer daran rührt, laufe Gefahr, die gesamte Regelung wieder juristisch zu kippen und gegebenenfalls auch im Sommer ohne gültige Regelung mit dann geschlossenen Geschäften in die Badesaison zu gehen.
Einem Medienbericht zufolge soll die Bäderregelung in MV im kommenden Jahr vereinheitlicht und um einen Monat ausgeweitet werden, so dass sie – wie in Schleswig-Holstein – ab dem 15. März gilt. Derzeit gilt die Bäderregelung in MV ab dem 15. April. Nur wenn Ostern in den Monat März fällt, greift sie in MV bereits am 15. März. Die aktuelle Bäderregelung gilt bis zum 14. April 2024.